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   BVerwG, 14.06.2021 - 4 B 41.20   

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BVerwG, 14.06.2021 - 4 B 41.20 (https://dejure.org/2021,33627)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.2021 - 4 B 41.20 (https://dejure.org/2021,33627)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 2021 - 4 B 41.20 (https://dejure.org/2021,33627)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2021 - 4 B 41.20
    lässt sich auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres im Sinne des vom Oberverwaltungsgericht angenommenen Rechtsstandpunkts beantworten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 ).
  • BVerwG, 16.07.1965 - IV C 30.65

    Verwaltungsaktqualität der Mitwirkung der Zustimmungsbehörde - Beschränkung der

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2021 - 4 B 41.20
    Vielmehr gebietet gerade der mit der Festlegung des Ausbauplans verfolgte Zweck der Gefahrenabwehr durch die Gewährleistung der Hindernisfreiheit (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1965 - 4 C 30.65 - BVerwGE 21, 354 ), dass Sicherheitsrisiken, die sich durch wie auch immer begründete Zweifel an der Wirksamkeit eines Ausbauplans ergeben, auch nachträglich jedenfalls zur Klarstellung im Sinne einer notwendigen Ergänzung der Genehmigung behoben werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - 4 C 77.79 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 13 S. 5 f.).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 77.79

    Stufenfolge von Genehmigung und Planfeststellung - Luftverkehrsrechtliches

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2021 - 4 B 41.20
    Vielmehr gebietet gerade der mit der Festlegung des Ausbauplans verfolgte Zweck der Gefahrenabwehr durch die Gewährleistung der Hindernisfreiheit (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1965 - 4 C 30.65 - BVerwGE 21, 354 ), dass Sicherheitsrisiken, die sich durch wie auch immer begründete Zweifel an der Wirksamkeit eines Ausbauplans ergeben, auch nachträglich jedenfalls zur Klarstellung im Sinne einer notwendigen Ergänzung der Genehmigung behoben werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - 4 C 77.79 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 13 S. 5 f.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2021 - 4 B 41.20
    Ein Verfahrensmangel ist im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nur dann bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16

    Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2021 - 4 B 41.20
    Ihr Erfolg setzt voraus, dass ein zweifelsfreier, also offensichtlicher Widerspruch zwischen den Feststellungen der Vorinstanz und dem Akteninhalt besteht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2016 - 4 CN 2.16 - BVerwGE 156, 336 Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung;

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2021 - 4 B 41.20
    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 136 Rn. 12; Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - 8 B 12.18 - juris Rn. 23 und vom 18. Dezember 2019 - 10 B 14.19 - juris Rn. 24 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.2021 - 6 C 26.19

    Wirksamkeit eines Verwaltungsakts durch Kenntnisnahme des vollständigen Inhalts

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2021 - 4 B 41.20
    Das Oberverwaltungsgericht ist - zu Recht (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2021 - 6 C 26.19 - NVwZ 2021, 896 Rn. 39 ff.) - davon ausgegangen, dass es nach § 41 Abs. 4 Satz 2 ThürVwVfG eines Hinweises auf die Einsichtsmöglichkeit nicht bedarf, soweit der Verwaltungsakt nicht nur im verfügenden Teil, sondern in vollem Wortlaut öffentlich bekannt gemacht wird.
  • BVerwG, 18.12.2019 - 10 B 14.19

    Aufklärungsrüge; Auskunft; Auskunftsersuchen; BaFin; Begründungsmangel;

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2021 - 4 B 41.20
    Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers aber dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 136 Rn. 12; Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - 8 B 12.18 - juris Rn. 23 und vom 18. Dezember 2019 - 10 B 14.19 - juris Rn. 24 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2021 - 4 B 41.20
    (Angebliche) Fehler der Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Tatsachengerichts, die dem Überzeugungsgrundsatz gemäß § 108 Abs. 1 VwGO genügen muss, sind regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen (BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 BN 36.15

    Nichtigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Zugang zur Revisionsinstanz;

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2021 - 4 B 41.20
    Eine klärungsbedürftige Frage von grundsätzlicher Bedeutung ist vor diesem Hintergrund nicht dargetan (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 4 BN 36.15 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 29.02.2012 - 7 C 8.11

    Saatgut; Organismus, gentechnisch veränderter; Aussaat; Freisetzung;

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

  • BVerwG, 19.12.2018 - 8 B 12.18

    Antrag auf Rückübertragung von mehreren Grundstücken nach Enteignung derselbigen

  • BVerwG, 08.08.1973 - IV B 13.73
  • BVerwG, 19.08.2014 - 7 BN 1.14

    Anforderungen an die Darlegung der Gehörsrüge und des Verstoßes gegen die

  • VGH Bayern, 14.04.2022 - 15 ZB 21.2827

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in Nachbarklageverfahren gegen

    Die Frage lässt sich - wie oben ausgeführt - ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten (vgl. BVerwG, B.v. 14.6.2021 - 4 B 41.20 - juris Rn. 11; B.v. 15.6.2021 - 8 B 63.20 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 13.2.2012 - 15 ZB 10.131 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 14.04.2022 - 15 ZB 21.2828

    Erfolgloses Rechtsmittel hinsichtlich einer abgewiesenen Nachbarklage gegen eine

    Die Frage lässt sich - wie oben ausgeführt - ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten (vgl. BVerwG, B.v. 14.6.2021 - 4 B 41.20 - juris Rn. 11; B.v. 15.6.2021 - 8 B 63.20 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 13.2.2012 - 15 ZB 10.131 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 14.07.2022 - 4 BN 45.21

    Ausschluss von Mitgliedern des Gemeinderats wegen Interessenkollisionen von der

    Das ist nicht bereits dann der Fall, wenn der Tatrichter - wie hier - andere Schlüsse gezogen hat, als sie nach Auffassung eines Beteiligten hätten gezogen werden müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2021 - 4 B 41.20 - juris Rn. 5 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.10.2022 - 4 BN 22.22
    Dies ist nicht bereits dann der Fall, wenn der Tatrichter andere Schlüsse gezogen hat, als sie nach Auffassung eines Beteiligten hätten gezogen werden müssen, selbst wenn ein anderer Schluss sogar näher liegt als der vom Gericht gezogene (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2021 - 4 B 41.20 - juris Rn. 5 m. w. N.).
  • BVerwG, 01.02.2022 - 4 BN 48.21

    Rüge betreffend die gerichtliche Überspannung der Anforderungen an die

    Der Antragsteller legt nicht dar, dass die Vertragsauslegung ihrerseits auf Verfahrensfehlern, etwa auf einem insoweit rügefähigen Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 VwGO, siehe etwa BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2021 - 4 B 41.20 - juris Rn. 3 m.w.N.), beruht.
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